Posted by admin | May 6th, 2017
Der selbständige Unternehmer, Gewerbetreibende oder Freiberufler sollte aus mehreren Gründen ein Geschäftsgirokonto online führen. Davon ausgehend, dass das Startup-Unternehmen im Internet zu Hause ist, bietet sich Onlinebanking auf dem Geschäftskonto geradezu an. Der gesamte Zahlungsverkehr kann am heimischen PC erledigt werden, zeitlich völlig unabhängig. Und die Kommunikation mit dem Kreditinstitut erfolgt ebenfalls online per Emailkorrespondenz inklusive Datenaustausch.
Der Selbständige benötigt in dieser Anfangsphase der Unternehmensgründung Geld und Liquidität; und zwar über das eigene Ersparte hinaus. Mehr als einen Kredit wird ihm die Onlinebank in diesem Stadium mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit nicht gewähren, wenn überhaupt. Denn der Jungunternehmer kann als Sicherheit für den Kredit noch keine Bonität über sein Unternehmen anhand von Zahlen, Daten und Fakten nachweisen. Ferner benötigt er auch mindestens eine Kreditkarte. Im geschäftlichen Alltag wird die Kreditkarte eines der weltweit bekannten Kreditkartenanbieter geradezu erwartet. Manche Reservierungen oder Bestellungen sind ohne eine Kreditkarte heutzutage gar nicht mehr möglich. Mit einer Kreditkarte ist umgangssprachlich auch ein Kartenkredit verbunden, also ein eigener, zusätzlicher Kredit. Er ist für die Onlinebank als Kreditkartenanbieter ein weiteres Kreditrisiko, für das der Karteninhaber als Sicherheit eine dementsprechende Bonität vorweisen müsste, was er nach wie vor nicht kann.
In diesem Stadium könnte sich für den Jungunternehmer die folgende Lösung für sein Geschäftsgirokonto online anbieten:
Die Onlinebank stellt ihm eine Kreditkarte als Prepaid-Karte zur Verfügung, also ohne einen eigenen Kartenkredit. Prepaid-Karte bedeutet, dass der Karteninhaber für einen Guthaben-, also Plussaldo auf dem Kreditkartenkonto sorgt. In Höhe dieses Kreditkartenguthabens kann er mit der Kreditkarte bezahlen. Ist es aufgebraucht, wird keine Zahlung mehr akzeptiert. Für das Kreditinstitut besteht kein finanzielles Risiko, da die Prepaid-Karte ausschließlich als Habenkonto geführt wird. Der Selbständige hat den Vorteil, mit einer Kreditkarte arbeiten und zahlen zu können.
Hinsichtlich eines Kredites, beispielsweise als Ratenkredit, sollten die ersten zehn, zwölf Monate abgewartet werden. Für diese Übergangszeit muss versucht werden, für das Geschäftsgirokonto einen Kontokorrentkredit, den so genannten Dispo-Kredit in einer hilfreichen Höhe auszuhandeln. Sobald die ersten Geschäftszahlen wie Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung oder Steuererklärung vorliegen, sollte über den eigentlichen Kredit verhandelt werden. Ein Dispo-Kredit ist kein eigener vertraglicher Kredit, sondern eine Kontoverfügung im Rahmen des Geschäftskontos. Für die Onlinebank ist eine derartige Entscheidung wesentlich einfacher, zumal die Sollzinsen als Gegenwert für das Kreditausfallrisiko deutlich höher sind als bei einem Ratenkredit.
Dem Jungunternehmer muss gegenwärtig sein, dass die Onlinebank gerne Kredite vergibt, weil die Kreditvergabe eines ihrer Hauptgeschäfte ist. Sie muss ihrerseits abwägen, wie hoch das Kreditausfallrisiko ist. Das kann sie nur im Rahmen einer Bonitätsprüfung tun, sofern das machbar ist. Geht das nicht, oder noch nicht, kann die Onlinebank gar nicht anders als restriktiv entscheiden.
Sprich, mit einer Kreditvergäbe äußerst zurückhaltend zu sein.